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Sportwette verloren? Deswegen könnte es Geld zurück geben

betting > tipico sportwetten eugh


  • „Uneingeschränkt positiver Tag“: EU-Gutachten lässt Tipico-Kunden hoffen
  • Geld von Tipico zurückfordern
  • Um welche Summen geht es da für die Branche?
  • Urteil könnte noch größere Klagewelle auslösen
  • Was ist mit Mängeln bei dem Lizenz-Vergabeverfahren?

Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. Hintergrund ist die Klage eines Spielers gegen den Wettanbieter Tipico.

  • Werbebeschränkungen für Glücksspiele werden vom EuGH streng geprüft.
  • Absolute Werbeverbote gelten meist als unverhältnismäßig.
  • Tipico muss sich an länderspezifische Werberichtlinien halten, die im Einklang mit EU-Recht stehen.
  • Zielgerichtete, verantwortungsvolle Werbung ist unter Auflagen oft zulässig.
  • Sponsoring von Sportvereinen oder -events ist ein häufiger Streitpunkt.

Der Anbieter mit Sitz in Malta war jahrelang ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland aktiv. Er hatte sie zwar beantragt, jedoch erst im Jahr 2020 bekommen. Die Spielerseite fordert die Rückzahlung von Wetteinsätzen, weil die entsprechenden Verträge bis 2020 nichtig seien.

Argument für Monopol (von Mitgliedsstaaten) Argument gegen Monopol (von Anbietern wie Tipico) EuGH-Abwägung (Tendenz) Ergebnis
Bekämpfung von Spielsucht Monopol ist nicht effektiver als regulierter Wettbewerb Monopol muss seine Wirksamkeit nachweisen Monopol allein kein ausreichender Grund
Verhinderung von Betrug Lizenzierte private Anbieter unterliegen strenger Aufsicht Beide Modelle können Betrug verhindern Kein zwingendes Argument für Monopol
Kanalsierung der Nachfrage auf legales Angebot Monopol kanalisiert nicht, da schwarzer Markt attraktiv bleibt Wettbewerb kann bessere Kanalsierung bewirken Marktöffnung fördert Kanalsierung

Tipico hatte argumentiert, dass es wegen Mängeln im deutschen Vergabeverfahren keine Lizenz habe erhalten können.

Rechtsbegriff (deutsch) Erläuterung EuGH-Rechtssache (Beispiel) Bedeutung für Tipico
Kohärenz und Systematik Nationale Regelung muss widerspruchsfrei sein (z.B. keine Lotterie-Werbung bei Sportwettenverbot) C-316/07 u.a. (Stoß) Angriffspunkt gegen inkonsistente deutsche Regelung
Verhältnismäßigkeit Eingriff in Grundfreiheiten muss geeignet, erforderlich und angemessen sein C-336/14 (Ince) Pauschale Verbote sind unverhältnismäßig -> mehr Spielraum
Effektive Kanalsierung Regulierung muss Spieler zum legalen Markt lenken C-409/16 (Stanleybet) Argument für lizenzierten Wettbewerb statt Monopol
Zwingende Gründe des Allgemeininteresses Mögliche Rechtfertigung für Grundfreiheitseinschränkungen (z.B. Spielsuchtschutz) Viele Entscheidungen Staaten müssen konkrete Gefahren belegen

Der EuGH-Generalwanwalt betonte, dass ein Anbieter trotzdem nicht eigenmächtig auf dem Markt tätig werden dürfe.

  • Der EuGH hat über die Anerkennung von Glücksspiellizenzen innerhalb der EU entschieden.
  • Das Herkunftslandprinzip gilt nicht uneingeschränkt im Glücksspielsektor.
  • Tipico kann sich nicht automatisch auf seine Malta-Lizenz in allen Mitgliedstaaten berufen.
  • Mitgliedstaaten dürfen unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Kontrollen verlangen.
  • Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung wird gegen nationale Restriktionen abgewogen.

Dies brächte ernsthafte Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich, so der Generalanwalt. Nur ausnahmsweise sollte der Anbieter laut Gutachten vor zivilrechtlichen Konsequenzen geschützt werden – nämlich bet fußball wetten tipps wenn Behörden präzise, bedingungslose und übereinstimmende Zusagen gemacht hätten, dass der Anbieter ohne Lizenz tätig werden dürfe. Etwaige Schäden der Verbraucherinnen und Verbrauchen wären dann von den Behörden zu tragen, die diese Zusicherungen gemacht hätten, argumentierte der Generalanwalt. Hannes Beuck vom Prozessfinanzierer Gamesright, der dem ursprünglichen Kläger die Forderung abgekauft hatte und den Prozess führt, sieht in dem Gutachten eine klare Botschaft: "Wer ohne Erlaubnis Online-Sportwetten angeboten hat, hat rechtswidrig gehandelt". Laut Gamesright sei das Verfahren entscheidend für Tausende Rückforderungen vor deutschen Gerichten. Ein Tipico-Sprecher erklärte dagegen, die zuständigen deutschen Behörden hätten Tipico versichert, dass unter den gegebenen Umständen eines unionsrechtswidrigen Konzessionsverfahrens das Angebot aufrechterhalten werden könne. Der Generalanwalt teile die Ansicht des Anbieters, dass Rückforderungen unverhältnismäßig seien, wenn dem Veranstalter zu Unrecht eine Konzession vorenthalten wurde und die nationalen Behörden das Angebot ohne Konzession geduldet hätten. beck-aktuell, 19.03.2026 (abgerufen am: 30.05.2026 von EuGH-GeneralanwaltSchlussanträge vom 19.03.2026C-530/24TipicoDer EuGH-Generalanwalt kommt in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass die Dienstleistungsfreiheit der Rückforderung von Wetteinsätzen bei Sportwetten (hier: Tipico) wegen der Nichtigkeit von Glücksspielverträgen ohne erforderliche Konzession grundsätzlich nicht entgegensteht, es sei denn, Behörden haben dem Anbieter verbindlich zugesichert, die Konzessionspflicht vorerst nicht durchzusetzen.Die Pressemitteilung des EuGH:Generalanwalt Emiliou: Ein Veranstalter von Sportwetten, der auf einem nationalen Markt Dienstleistungen anbietet, ohne die erforderliche Konzession zu besitzen, kann zur Rückerstattung der von den Spielern erhaltenen Einsätze verpflichtet werdenEtwas anderes sollte gelten, wenn es dem Veranstalter aufgrund von Mängeln des Konzessionserteilungsverfahrens nicht möglich war, die Konzession zu erhalten, und die nationalen Behörden ihm zugesichert haben, dass bis zur Einführung eines unionsrechtskonformen Verfahrens die Konzessionsauflage nicht durchgesetzt würde.Ein deutscher Verbraucher erhob vor den deutschen Zivilgerichten Klage gegen den maltesische Sportwetten-Veranstalter Tipico auf Rückerstattung der Wetteinsätze, die er zwischen dem Jahr 2013 und dem 9. Oktober 2020 auf Tipicos deutscher Website durch Wetten verloren hatte.Im maßgeblichen Zeitraum besaß Tipico eine maltesische, jedoch keine deutsche Konzession, wie nach deutschem Recht erforderlich.

„Uneingeschränkt positiver Tag“: EU-Gutachten lässt Tipico-Kunden hoffen

Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. Hintergrund ist die Klage eines Spielers gegen den Wettanbieter Tipico. Der Anbieter mit Sitz in Malta war jahrelang ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland aktiv. Er hatte sie zwar beantragt, jedoch erst im Jahr 2020 bekommen. Die Spielerseite fordert die Rückzahlung von Wetteinsätzen, weil die entsprechenden Verträge bis 2020 nichtig seien.

Glücksspiel:Die Wettanbieter haben sich wohl verzockt

Tipico hatte argumentiert, dass es wegen Mängeln im deutschen Vergabeverfahren keine Lizenz habe erhalten können. Der EuGH-Generalwanwalt betonte, dass ein Anbieter trotzdem nicht eigenmächtig auf dem Markt tätig werden dürfe. Dies brächte ernsthafte Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich, so der Generalanwalt. Nur ausnahmsweise sollte der Anbieter laut Gutachten vor zivilrechtlichen Konsequenzen geschützt werden – nämlich bet fußball wetten tipps wenn Behörden präzise, bedingungslose und übereinstimmende Zusagen gemacht hätten, dass der Anbieter ohne Lizenz tätig werden dürfe. Etwaige Schäden der Verbraucherinnen und Verbrauchen wären dann von den Behörden zu tragen, die diese Zusicherungen gemacht hätten, argumentierte der Generalanwalt. Nach deutschem Recht führt ein solches unerlaubtes Anbieten von Sportwetten zur Nichtigkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge und stellt eine unerlaubte Handlung dar, so dass die betroffenen Verbraucher Rückerstattung oder Schadensersatz verlangen können. Daher erscheinen die vom betreffenden Verbraucher gegen Tipico geltend gemachten Ansprüche nach deutschem Recht grundsätzlich begründet.Tipico macht jedoch zu seiner Verteidigung geltend, dass er aufgrund bestimmter Mängel des Konzessionserteilungsverfahrens keine deutsche Konzession habe erhalten können.Der Bundesgerichtshof möchte daher wissen, ob die befassten Zivilgerichte unter solchen Umständen nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – konkret der Dienstleistungsfreiheit – verpflichtet sind, das nationale Konzessionssystem insgesamt unangewendet zu lassen und folglich die Ansprüche des Verbrauchers zurückzuweisen.Nach Ansicht von Generalanwalt Nicholas Emiliou erfordert diese Frage eine differenzierte Antwort.Wenn ein Mitgliedstaat für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet eine Konzession verlangt und diese Auflage für sich genommen mit der durch das Unionsrecht garantierten Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, wie im Bereich des Glücksspiels4, sind die nationalen Behörden, einschließlich der Gerichte, berechtigt, diese Auflage gegenüber einem Veranstalter durchzusetzen, der Dienstleistungen ohne die erforderliche Konzession erbracht hat. Insbesondere dürfen diese Gerichte die Konsequenzen ziehen, die das anwendbare Zivilrecht insoweit vorsieht.Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Veranstalter geltend macht, dass er wegen Mängeln des Konzessionserteilungsverfahrens keine Konzession habe erhalten können. Insofern ist der Schutz des aus der Dienstleistungsfreiheit folgenden Rechts des Veranstalters ausreichend dadurch gewährleistet, dass ein mangelhaftes oder fehlendes Konzessionserteilungsverfahren gerichtlich angefochten werden kann.Ausnahmsweise sollten diese zivilrechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Konzessionsauflage nich angewandt werden, wenn dies unverhältnismäßig wäre. Dies ist der Fall, wenn von zuständiger und zuverlässiger Seite innerhalb der nationalen Behörden dem betreffenden Veranstalter präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen gegeben wurden, dass diese Konzessionsauflage nicht durchgesetzt würde und er den Verbrauchern seine Dienstleistungen daher ohne Konzession auf dem nationalen Markt anbieten könne.Der Generalanwalt ist daher der Auffassung, dass die Dienstleistungsfreiheit die deutschen Behörden nicht daran hindert, für das Angebot von Dienstleistungen in Form von Sportwetten in Deutschland eine deutsche Konzession zu verlangen, und es auch nicht allgemein ausschließt, dass Veranstalter, die diese Leistungen ohne die erforderliche Konzession angeboten haben, zivilrechtlichen Folgen wie der Nichtigkeit der mit ihren Kunden geschlossenen Verträge unterliegen.

Geld von Tipico zurückfordern

Oktober 2020 auf Tipicos deutscher Website durch Wetten verloren hatte. Im maßgeblichen Zeitraum besaß Tipico eine maltesische, jedoch keine deutsche Konzession, wie nach deutschem Recht erforderlich. Daher erscheinen die vom betreffenden Verbraucher gegen Tipico geltend gemachten Ansprüche nach deutschem Recht grundsätzlich begründet. Tipico macht jedoch zu seiner Verteidigung geltend, dass er aufgrund bestimmter Mängel des Konzessionserteilungsverfahrens keine deutsche Konzession habe erhalten können.

Wie ist das behördliche Erlaubnisverfahren abgelaufen?

Diese Folgen sind im Hinblick auf das angestrebte Ziel des Verbraucherschutzes grundsätzlich verhältnismäßig. Insbesondere trägt die Nichtigkeit der Glücksspielverträge – die eine Pflicht zur Rückzahlung der von Spielern erhaltenen Einsätze begründen kann – dazu bei, einer Umgehung des Konzessionssystems durch Veranstalter von Glücksspielen entgegenzuwirken.Der Vorrang der Dienstleistungsfreiheit verlangt von den nationalen Behörden nicht, eine Konzessionsauflage, die an sich mit dieser Freiheit vereinbar ist, immer dann unangewendet zu lassen, wenn ein Veranstalter außerstande war, im Rahmen eines diskriminierungsfreien und transparenten Konzessionserteilungsverfahrens eine Konzession zu erhalten. Unter derartigen Umständen kann der Veranstalter nicht – sozusagen im Wege der „Selbsthilfe“ – ohne Konzession mit der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Markt beginnen, da dies ernsthafte Gefahren für Verbraucher mit sich brächte. Grundsätzlich müssen die nationalen Behörden befugt bleiben, diese Auflage durchzusetzen und einen Verstoß mit den im nationalen Recht vorgesehenen straf-, verwaltungs- oder zivilrechtlichen Folgen zu ahnden.Wenn jedoch Tipico von den deutschen Behörden präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen erhalten hat, dass die Konzessionsauflage ihm gegenüber nicht durchgesetzt würde, solange er bestimmte Grundvoraussetzungen erfülle, träfe ihn kein Verschulden an dem Verstoß gegen die streitige Konzessionsregelung. Unter diesen Umständen sollten die deutschen Gerichte auf die im deutschen Privatrecht zur Verfügung stehenden Mechanismen zurückgreifen, um Tipico von den betreffenden zivilrechtlichen Folgen freizustellen.

Um welche Summen geht es da für die Branche?

Hannes Beuck vom Prozessfinanzierer Gamesright, der dem ursprünglichen Kläger die Forderung abgekauft hatte und den Prozess führt, sieht in dem Gutachten eine klare Botschaft: "Wer ohne Erlaubnis Online-Sportwetten angeboten hat, hat rechtswidrig gehandelt". Laut Gamesright sei das Verfahren entscheidend für Tausende Rückforderungen vor deutschen Gerichten. Ein Tipico-Sprecher erklärte dagegen, die zuständigen deutschen Behörden hätten Tipico versichert, dass unter den gegebenen Umständen eines unionsrechtswidrigen Konzessionsverfahrens das Angebot aufrechterhalten werden könne. Der Generalanwalt teile die Ansicht des Anbieters, dass Rückforderungen unverhältnismäßig seien, wenn dem Veranstalter zu Unrecht eine Konzession vorenthalten wurde und die nationalen Behörden das Angebot ohne Konzession geduldet hätten. beck-aktuell, 19.03.2026 (abgerufen am: 30.05.2026 von EuGH-GeneralanwaltSchlussanträge vom 19.03.2026C-530/24TipicoDer EuGH-Generalanwalt kommt in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass die Dienstleistungsfreiheit der Rückforderung von Wetteinsätzen bei Sportwetten (hier: Tipico) wegen der Nichtigkeit von Glücksspielverträgen ohne erforderliche Konzession grundsätzlich nicht entgegensteht, es sei denn, Behörden haben dem Anbieter verbindlich zugesichert, die Konzessionspflicht vorerst nicht durchzusetzen.Die Pressemitteilung des EuGH:Generalanwalt Emiliou: Ein Veranstalter von Sportwetten, der auf einem nationalen Markt Dienstleistungen anbietet, ohne die erforderliche Konzession zu besitzen, kann zur Rückerstattung der von den Spielern erhaltenen Einsätze verpflichtet werdenEtwas anderes sollte gelten, wenn es dem Veranstalter aufgrund von Mängeln des Konzessionserteilungsverfahrens nicht möglich war, die Konzession zu erhalten, und die nationalen Behörden ihm zugesichert haben, dass bis zur Einführung eines unionsrechtskonformen Verfahrens die Konzessionsauflage nicht durchgesetzt würde.Ein deutscher Verbraucher erhob vor den deutschen Zivilgerichten Klage gegen den maltesische Sportwetten-Veranstalter Tipico auf Rückerstattung der Wetteinsätze, die er zwischen dem Jahr 2013 und dem 9.

Die Einschätzung des Generalanwalts am EuGH

Oktober 2020 auf Tipicos deutscher Website durch Wetten verloren hatte.Im maßgeblichen Zeitraum besaß Tipico eine maltesische, jedoch keine deutsche Konzession, wie nach deutschem Recht erforderlich. Nach deutschem Recht führt ein solches unerlaubtes Anbieten von Sportwetten zur Nichtigkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge und stellt eine unerlaubte Handlung dar, so dass die betroffenen Verbraucher Rückerstattung oder Schadensersatz verlangen können. Daher erscheinen die vom betreffenden Verbraucher gegen Tipico geltend gemachten Ansprüche nach deutschem Recht grundsätzlich begründet.Tipico macht jedoch zu seiner Verteidigung geltend, dass er aufgrund bestimmter Mängel des Konzessionserteilungsverfahrens keine deutsche Konzession habe erhalten können.Der Bundesgerichtshof möchte daher wissen, ob die befassten Zivilgerichte unter solchen Umständen nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – konkret der Dienstleistungsfreiheit – verpflichtet sind, das nationale Konzessionssystem insgesamt unangewendet zu lassen und folglich die Ansprüche des Verbrauchers zurückzuweisen.Nach Ansicht von Generalanwalt Nicholas Emiliou erfordert diese Frage eine differenzierte Antwort.Wenn ein Mitgliedstaat für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet eine Konzession verlangt und diese Auflage für sich genommen mit der durch das Unionsrecht garantierten Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, wie im Bereich des Glücksspiels4, sind die nationalen Behörden, einschließlich der Gerichte, berechtigt, diese Auflage gegenüber einem Veranstalter durchzusetzen, der Dienstleistungen ohne die erforderliche Konzession erbracht hat. Insbesondere dürfen diese Gerichte die Konsequenzen ziehen, die das anwendbare Zivilrecht insoweit vorsieht.Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Veranstalter geltend macht, dass er wegen Mängeln des Konzessionserteilungsverfahrens keine Konzession habe erhalten können. Insofern ist der Schutz des aus der Dienstleistungsfreiheit folgenden Rechts des Veranstalters ausreichend dadurch gewährleistet, dass ein mangelhaftes oder fehlendes Konzessionserteilungsverfahren gerichtlich angefochten werden kann.Ausnahmsweise sollten diese zivilrechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Konzessionsauflage nich angewandt werden, wenn dies unverhältnismäßig wäre. Ist den Verbrauchern unter derartigen Umständen ein Schaden entstanden, wären allein die bet sportwetten darts Behörden haftbar, die die Zusicherungen gemacht haben. Es ist Sache des nationalen Gerichts – in diesem Fall des Bundesgerichtshofs – diesen Punkt zu klären.Die vollständigen Schlussanträge finden Sie hier: Der EuGH-Generalanwalt kommt in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass die Dienstleistungsfreiheit der Rückforderung von Wetteinsätzen bei Sportwetten (hier: Tipico) wegen der Nichtigkeit von Glücksspielverträgen ohne erforderliche Konzession grundsätzlich nicht entgegensteht, es sei denn, Behörden haben dem Anbieter verbindlich zugesichert, die Konzessionspflicht vorerst nicht durchzusetzen.

Urteil könnte noch größere Klagewelle auslösen

Generalanwalt Emiliou: Ein Veranstalter von Sportwetten, der auf einem nationalen Markt Dienstleistungen anbietet, ohne die erforderliche Konzession zu besitzen, kann zur Rückerstattung der von den Spielern erhaltenen Einsätze verpflichtet werden Etwas anderes sollte gelten, wenn es dem Veranstalter aufgrund von Mängeln des Konzessionserteilungsverfahrens nicht möglich war, die Konzession zu erhalten, und die nationalen Behörden ihm zugesichert haben, dass bis zur Einführung eines unionsrechtskonformen Verfahrens die Konzessionsauflage nicht durchgesetzt würde. Ein deutscher Verbraucher erhob vor den deutschen Zivilgerichten Klage gegen den maltesische Sportwetten-Veranstalter Tipico auf Rückerstattung der Wetteinsätze, die er zwischen dem Jahr 2013 und dem 9. Oktober 2020 auf Tipicos deutscher Website durch Wetten verloren hatte.

Was ist mit Mängeln bei dem Lizenz-Vergabeverfahren?

Dies ist der Fall, wenn von zuständiger und zuverlässiger Seite innerhalb der nationalen Behörden dem betreffenden Veranstalter präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen gegeben wurden, dass diese Konzessionsauflage nicht durchgesetzt würde und er den Verbrauchern seine Dienstleistungen daher ohne Konzession auf dem nationalen Markt anbieten könne.Der Generalanwalt ist daher der Auffassung, dass die Dienstleistungsfreiheit die deutschen Behörden nicht daran hindert, für das Angebot von Dienstleistungen in Form von Sportwetten in Deutschland eine deutsche Konzession zu verlangen, und es auch nicht allgemein ausschließt, dass Veranstalter, die diese Leistungen ohne die erforderliche Konzession angeboten haben, zivilrechtlichen Folgen wie der Nichtigkeit der mit ihren Kunden geschlossenen Verträge unterliegen. Diese Folgen sind im Hinblick auf das angestrebte Ziel des Verbraucherschutzes grundsätzlich verhältnismäßig. Insbesondere trägt die Nichtigkeit der Glücksspielverträge – die eine Pflicht zur Rückzahlung der von Spielern erhaltenen Einsätze begründen kann – dazu bei, einer Umgehung des Konzessionssystems durch Veranstalter von Glücksspielen entgegenzuwirken.Der Vorrang der Dienstleistungsfreiheit verlangt von den nationalen Behörden nicht, eine Konzessionsauflage, die an sich mit dieser Freiheit vereinbar ist, immer dann unangewendet zu lassen, wenn ein Veranstalter außerstande war, im Rahmen eines diskriminierungsfreien und transparenten Konzessionserteilungsverfahrens eine Konzession zu erhalten. Unter derartigen Umständen kann der Veranstalter nicht – sozusagen im Wege der „Selbsthilfe“ – ohne Konzession mit der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Markt beginnen, da dies ernsthafte Gefahren für Verbraucher mit sich brächte. Grundsätzlich müssen die nationalen Behörden befugt bleiben, diese Auflage durchzusetzen und einen Verstoß mit den im nationalen Recht vorgesehenen straf-, verwaltungs- oder zivilrechtlichen Folgen zu ahnden.Wenn jedoch Tipico von den deutschen Behörden präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen erhalten hat, dass die Konzessionsauflage ihm gegenüber nicht durchgesetzt würde, solange er bestimmte Grundvoraussetzungen erfülle, träfe ihn kein Verschulden an dem Verstoß gegen die streitige Konzessionsregelung.

4. Wirtschaftliche Konsolidierung: Der Markt der Giganten

Unter diesen Umständen sollten die deutschen Gerichte auf die im deutschen Privatrecht zur Verfügung stehenden Mechanismen zurückgreifen, um Tipico von den betreffenden zivilrechtlichen Folgen freizustellen. Ist den Verbrauchern unter derartigen Umständen ein Schaden entstanden, wären allein die bet sportwetten darts Behörden haftbar, die die Zusicherungen gemacht haben. Es ist Sache des nationalen Gerichts – in diesem Fall des Bundesgerichtshofs – diesen Punkt zu klären.Die vollständigen Schlussanträge finden Sie hier: Der EuGH-Generalanwalt kommt in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass die Dienstleistungsfreiheit der Rückforderung von Wetteinsätzen bei Sportwetten (hier: Tipico) wegen der Nichtigkeit von Glücksspielverträgen ohne erforderliche Konzession grundsätzlich nicht entgegensteht, es sei denn, Behörden haben dem Anbieter verbindlich zugesichert, die Konzessionspflicht vorerst nicht durchzusetzen. Generalanwalt Emiliou: Ein Veranstalter von Sportwetten, der auf einem nationalen Markt Dienstleistungen anbietet, ohne die erforderliche Konzession zu besitzen, kann zur Rückerstattung der von den Spielern erhaltenen Einsätze verpflichtet werden Etwas anderes sollte gelten, wenn es dem Veranstalter aufgrund von Mängeln des Konzessionserteilungsverfahrens nicht möglich war, die Konzession zu erhalten, und die nationalen Behörden ihm zugesichert haben, dass bis zur Einführung eines unionsrechtskonformen Verfahrens die Konzessionsauflage nicht durchgesetzt würde. Ein deutscher Verbraucher erhob vor den deutschen Zivilgerichten Klage gegen den maltesische Sportwetten-Veranstalter Tipico auf Rückerstattung der Wetteinsätze, die er zwischen dem Jahr 2013 und dem 9. Im maßgeblichen Zeitraum besaß Tipico eine maltesische, jedoch keine deutsche Konzession, wie nach deutschem Recht erforderlich. Daher erscheinen die vom betreffenden Verbraucher gegen Tipico geltend gemachten Ansprüche nach deutschem Recht grundsätzlich begründet.

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrfach über die Zulässigkeit nationaler Glücksspielmonopole geurteilt.
  • Die EuGH-Rechtsprechung betont den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU.
  • Nationale Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und zwingende Gründe des Allgemeininteresses verfolgen.
  • Die Rechtsprechung beeinflusst die Regulierung von Sportwettenanbietern wie Tipico in EU-Mitgliedstaaten.
  • Urteile wie "Markus Stoß" oder "Engelmann" sind für die Wettbranche richtungsweisend.
  • Lizenzvergabe an private Anbieter darf nicht diskriminierend oder willkürlich sein.

Tipico macht jedoch zu seiner Verteidigung geltend, dass er aufgrund bestimmter Mängel des Konzessionserteilungsverfahrens keine deutsche Konzession habe erhalten können.

Urteil Datum Wesentlicher rechtlicher Punkt Betroffene Richtlinie
EuGH, Rs. C-336/14 (Ince) 22.09.2016 Unverhältnismäßigkeit pauschaler Werbeverbote für ausländische Anbieter Niederlassungsfreiheit (AEUV Art. 49)
EuGH, Rs. C-409/16 (Stanleybet u.a.) 06.09.2017 Nationale Monopole müssen strengen Bedingungen genügen, um wettbewerbsfähig zu sein Dienstleistungsfreiheit (AEUV Art. 56)
EuGH, Rs. C-263/18 (Zeturf) 04.03.2020 Vorabgenehmigungspflicht für Werbung kann mit EU-Recht vereinbar sein Richtlinie 2010/13/EU (Audiovisuelle Mediendienste)
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